A V D CNC – Blechverarbeitung GmbH
CNC STANZEN – KANTEN – LASERN
OT Schköna, Mühlstrasse 5 @(034955 ) 4083-0
D-06773 Gräfenhainichen Fax (034955 ) 4083-9

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines / Geltung

(1) Für alle Lieferungen und sonstige Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen.
(2)Abweichende Bedingungen des Kunden, die die AVD CNC-Blechverarbeitung GmbH nicht ausdrücklich
anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn die AVD CNC-Blechverarbeitung GmbH ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.

 

§2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

( 1 )Vertragsangebote der AVD sind freibleibend.
(2)Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der AVD
maßgebend.
(3)Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich AVD auch
nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch
der Spezifikation des Kunden widersprechen.
(Teillieferungen sind zulässig.
(5)Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen,
Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die
Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn AVD kraft zwingender
gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist.
AVD gewährt bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2% Skonto, ansonsten ist die Rechnung
14 Tage ab Rechnungsdatum auszugleichen.
(2)Liegen zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung mehr als 2 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung
von AVD zu vertreten ist, kann AVD den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material, -Lohn,- und
sonstiger Nebenkosten, die von AVD zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr
als 40 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Berücksichtigt AVD Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem
Kunden in Rechnung gestellt.
(4)Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender
Ansprüche Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszins verlangt.

§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung

Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 5 Lieferfrist

Die Angaben eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der
Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das gleiche
gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von AVD liegen, zBsp. Lieferverzögerungen eines
Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel ect. . Auch vom Kunden
veranlasste Änderungen der gelieferten Waren fuhren zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1)AVD behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(2)AVD ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

 § 7 Gewährleistung

(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit
dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, der
AVD unverzüglich Anzeige zu machen.
Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel
handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten §§ 377 ff. HGB.
(2) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem
Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch AVD.
(3)Die Angaben und Abbildungen im Onlineshop haben rein informatorischen Charakter und stellen keine
Zusicherung dar.
AVD übernimmt dafür keine Garantie, dass alle Angaben im Onlineshop trotz sorgfältiger Prüfungen
vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind.

 

§ 8 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben
verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame
Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentlichen Änderungen des Vertragsinhaltes herbeigeführt
werden; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

 

§ 9 Erfüllungsort / Gerichtsstand

(l Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen
Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz der AVD CNC-Blechverarbeitung GmbH.
(2)Gerichtsstand ist der für den Firmensitz der AVD zuständige Gerichtsort. Die AVD ist auch berechtigt, vor
einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.

Bearbeitungsstand : 01.06.2024